Geschäftsschluss — Ge|schạ̈fts|schluss 〈m. 1u; unz.〉 Ladenschluss, Büro , Dienstschluss * * * Ge|schạ̈fts|schluss, der: Laden , Büro , Dienstschluss. * * * Ge|schạ̈fts|schluss, der: Laden , Büro , Dienstschluss: Es fiel ihm auch nicht ein, den Fahrgast auf den… … Universal-Lexikon
Geschäftsschluss — Ge·schạ̈fts·schluss der; nur Sg; das Schließen der Geschäfte1 (4) am Abend ≈ Ladenschluss … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Geschäftsschluss — Ge|schạ̈fts|schluss … Die deutsche Rechtschreibung
Geschäftsschluß — Geschäftsschluss … Deutsche Rechtschreibung Änderungen
Geschäftsschluß — Geschäftsschluss … Wörterbuch Veränderungen in der deutschen Rechtschreibung
Handelsbuch — ist der bankaufsichtsrechtliche Begriff für Positionen in Finanzinstrumenten, Anteilen und handelbaren Forderungen, die von einem Kreditinstitut zum Zwecke des kurzfristigen Wiederverkaufs unter Ausnutzung von Preis und/oder Zinsschwankungen… … Deutsch Wikipedia
Handelsbuchinstitut — sind im Kreditwesen diejenigen Kreditinstitute, deren Handelsbuch bestimmte Bagatellgrenzen überschreitet. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Eintrittsschwelle zum Handelsbuch 3 Begriffsinhalt … Deutsch Wikipedia
Solvabilität — Unter Solvabilität versteht man im Versicherungs und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln, also freiem, unbelastetem Vermögen. Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des… … Deutsch Wikipedia
Solvabilitätskoeffizient — Unter Solvabilität versteht man im Versicherungs und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln, also freiem, unbelastetem Vermögen. Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des… … Deutsch Wikipedia
Geschäftsbeginn — Ge|schạ̈fts|be|ginn, der: vgl. ↑ Geschäftsschluss. * * * Ge|schạ̈fts|be|ginn, der: vgl. ↑Geschäftsschluss … Universal-Lexikon